Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Dienstleistung ist es:
Marketing und Vertrieb von Businessprodukten und Dienstleistungen. Beispielsweise multimediale Präsentationen, Trainings und Durchführung von Veranstaltungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.

1.2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch nicht durch konkludentes Handeln, deren Einbeziehung wird hiermit ausdrücklich widersprochen, Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit wir diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, selbst dann, wenn die Einbeziehung nicht nochmal ausdrücklich erfolgt und/oder auf deren Geltung nicht nochmal gesondert hingewiesen wird.

2. Gestaltung des Auftrages

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen.

2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung und schriftlicher Stellungnahmen, beispielsweise Konzept, Briefing und Protokolle. Das vereinbarte Leistungsangebot, bestehend aus Leistungsbeschreibung und schriftlichen Stellungnahmen, ist nur durch ausgewiesene Projektleiter und Führungskräfte des Auftragnehmers jeweils schriftlich anzunehmen und zu bestätigen. Der Auftraggeber bestätigt seinerseits schriftlich die Leistungsbeschreibung und schriftliche Stellungnahme.

2.3 Der Auftragnehmer plant entsprechende Ressourcen und Personal verbindlich ein und reserviert ein Zeitkontingent.

2.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten und Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch spätestens zum ersten Tag des Projektbeginns zur Verfügung. Verzögerungen bei der Datenanlieferung durch den Auftraggeber gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2.5 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zum Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über seine Tätigkeit auf dem Laufenden. Er gewährleistet den Informationsfluss zum Auftraggeber und hält Kontakt mit dem benannten Ansprechpartner.

2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Hilfskräfte zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Er ist weiterhin berechtigt alle notwendigen, im rechtlichen Rahmen zulässigen, Maßnahmen und Mittel zu ergreifen, um den Auftrag zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist frei in der Art und Weise der Auftragserfüllung bezogen auf Zeit, Ort, Software, Hardware, Prozesse, Methoden und Personen.

2.7 Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

3.1 Der Auftragnehmer sichert die vertrauliche Behandlung der wirtschaftlichen Daten und Informationen des Auftraggebers zu, die ihm durch die vereinbarte Dienstleistungstätigkeit während des Projektes bekannt werden.

3.2 Der Auftragnehmer darf die Projektergebnisse bspw. Folien, Filme, Bilder, Präsentationen, nach Projektende für Werbe- und Marketingzwecke verwenden. Sollten Teile des Projektergebnisses nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer in schriftlicher Form mit. Die entsprechenden Inhalte oder kundentypische Elemente, etwa ein Logo, werden daraufhin vom Auftragnehmer neutral dargestellt oder unkenntlich gemacht.

4. Urheberrechte

4.1 Der Auftraggeber erhält das Recht, das vom Auftragnehmer zur Durchführung dieses Vertrages erstellte Endergebnis nur im Leistungsangebot beschriebenen Zweck zu nutzen. Im Übrigen bleiben die Rechte beim Auftragnehmer.

4.2 Alle erstellten Unterlagen und Zwischenergebnisse, wie z. B. Konzepte, Folien, Bildentwürfe, Skripte, Stories, sind geistiges Eigentum des Urhebers. Eine Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Weiterbearbeitung, oder eine Verwendung ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist untersagt. Der Auftraggeber kann eine Lizenz für die Nutzung beantragen.

4.3 Sollten in dem Ergebnis vorgeschriebene Nutzungsrechte Dritter enthalten sein, z.B. Bildrechte, Musikrechte, Sprecherrechte, Filmrechte, Typographie-Rechte (Schriften), so gehen diese auf den Auftraggeber im gleichen Maße über. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechte Dritter. .

5. Beendigung des Auftrages

5.1 Nach Übergabe des Endergebnisses ist der Auftrag abgeschlossen. Damit ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in vollem Umfang fällig.

5.2. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages werden die Daten für einen Zeitraum von maximal einem Jahr kostenfrei archiviert.

5.3 Nach Übergabe eines Projektes besteht seitens des Auftragnehmers kein weiterer Anspruch auf erneute Übermittlung der Projektdaten.

5.4. Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündbar. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverbindlich schriftlich mitteilen.

5.5 Der Auftragnehmer ist bei Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt nach erbrachtem Stundenaufwand zuzüglich eines Ausfallhonorars von 20% des Auftragswertes abzurechnen. Erfolgt die Kündigung durch den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber den Zwischenstand zum Zeitpunkt der Kündigung, die Abrechnung erfolgt bezogen auf diesen Zwischenstand.

5.6 Langfristige Rahmen-, Wartungs-, Pflege-, und Betreuungsaufträge sind mit einer Frist von sechs Monaten kündbar.

6. Vergütung

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen. Bei Auftragserteilung werden 50% des Auftragswertes fällig. Die weitere Rechnungstellung und Fälligkeit erfolgt gemäß Zeitplan vor Beginn des Projektes. Unabhängig von der Fertigstellung oder Verzögerungen Seitens des Kunden.

6.2 Zusatzleistungen die nicht im Leistungsverzeichnis festgeschrieben sind und sich im Rahmen der Projektarbeit durch Änderungswünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach tatsächlichem Aufwand anhand unserer aktuellen Stundensätze berechnet.

6.3. Die Herausgabe eines abgeschlossenen Projekts aus dem Archiv des Auftragnehmers ist innerhalb eines Jahres kostenfrei. Nach einem Jahr berechnet der Auftraggeber eine Recherche und Transfergebühr i.H.v. 2 % des ursprünglichen Auftragswertes.

6.4. Die Aktualisierung des Endergebnisses an eine aktuelle Softwareversion ist möglich. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber ein entsprechendes Angebot.

6.5 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird.

6.6. Der Auftragnehmer arbeitet unter anderem mit einem Factoring Unternehmen zusammen. Zahlungen sind an die auf den Rechnungen angegebenen Bankverbindungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Auftraggebername zu leisten.

6.7. Sofern für den Auftragnehmer notwendige Reisekosten, Flugkosten, Taxi, Übernachtung, oder sonstige Spesen anfallen, werden diese dem Auftraggeber mit Beleg-Nachweis als durchlaufender Posten in Rechnung gestellt.

6.8. Fahrten mit dem PKW berechnen wir mit 0,30€ netto pro gefahrenem Kilometer. Dies gilt sowohl für Hin- und Rückfahrt. Als Grundlage dient hier die Auswertung per Google-Maps, oder das Fahrtenbuch.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

8. Schlussklauseln

8.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3. Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird der Firmensitz der Auftragnehmerin als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ebenso wird der Sitz der Auftragnehmerin als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

8.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke soll eine ergänzende Vereinbarung der Parteien treten.


Stand der AGB 30.06.2020

SMAVICON BEST BUSINESS PRESENTATION E.K.

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